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LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2013 - L 12 R 123/13 B |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.08.2013 - L 12 R 123/13 B (https://dejure.org/2013,103943)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. August 2013 - L 12 R 123/13 B (https://dejure.org/2013,103943)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Stade, 08.04.2013 - S 4 R 270/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2013 - L 12 R 123/13 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2008 - L 12 B 18/07
Zulässigkeit einer Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren für den Fall eines …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2013 - L 12 R 123/13
Die Beschwerde des Klägers vom 1.5.2013 gegen den seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) ablehnenden Beschluss des Sozialgerichts Stade (SG) vom 8.4.2013 hat, ungeachtet der Frage, ob sie überhaupt als statthaft angesehen werden kann, weil der Beschwerdewert für eine mögliche Berufung im Hauptsacheverfahren nicht erreicht wird (…vgl. zum Streitstand etwa Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 172 Rn. 6i, sowie Beschluss des Senats vom 15.7.2008 - L 12 B 18/07 AL), keinen Erfolg. - LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2013 - L 8 SO 304/12
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Bewilligung für …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2013 - L 12 R 123/13
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren ist schon deshalb abzulehnen, weil sowohl für das PKH-Bewilligungsverfahren selber als auch für ein sich - wie hier - anschließendes Beschwerdeverfahren die Bewilligung von PKH generell nicht in Betracht kommt (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5.3.2013 - L 8 SO 304/12 B - und Beschluss vom 11.2.2013 - L 13 AS 317/12 B - jeweils mwN ). - LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2013 - L 13 AS 317/12
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2013 - L 12 R 123/13
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren ist schon deshalb abzulehnen, weil sowohl für das PKH-Bewilligungsverfahren selber als auch für ein sich - wie hier - anschließendes Beschwerdeverfahren die Bewilligung von PKH generell nicht in Betracht kommt (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5.3.2013 - L 8 SO 304/12 B - und Beschluss vom 11.2.2013 - L 13 AS 317/12 B - jeweils mwN ).